Wohn- und Energiekostenbonus

Das Bild zeigt einen weißen Heizkörper mit zusammengefalteten Euro-Banknoten als Symbol für den Energiekostenzuschuss

Voraussichtlich ab 3. April 2023 können Bürgerinnen und Bürger den Oö. Wohn- und Energiekostenbonus beantragen.

Die Antragstellung wird ausschließlich online möglich sein. Bei Problemen können Sie ab Mitte April am Stadtamt Unterstützung einholen. 

Wir informieren Sie zeitgerecht, sobald das Land OÖ weitere Informationen bereitstellt. In der Zwischenzeit kommen Sie über diesen Link direkt zur Informationsseite des Landes OÖ über den Oö. Wohn- und Energiekostenzuschuss. 

 

450 Millionen Euro

Seitens des Bundes werden im Jahr 2023 für Wohn- und Heizkostenzuschüsse insgesamt 450 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Rechtliche Grundlage ist das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse (Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz). Oberösterreich wird davon ca. 75,5 Mio. Euro erhalten.

 

45 % aller Haushalte in OÖ

Die konkrete Festlegung der Zuschusshöhen und entsprechender Kriterien werden in einer Förderrichtlinie des Landes OÖ geregelt, welche sich zurzeit in Ausarbeitung befindet. Angedacht ist, dass als Einkommensgrenze das Haushalts-Jahresbruttoeinkommen mit 27.000 Euro (Einpersonenhaushalte) und mit 65.000 Euro (Mehrpersonenhaushalte) definiert wird. Die Höhe des Zuschusses beträgt 200 Euro pro Haushalt, mit einem Kind 300 Euro und ab zwei oder mehr Kindern 400 Euro. Nach derzeitiger Einschätzung sollen bis zu 45% aller Oö. Haushalte antragsberechtigt sein.

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