Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaften im Bereich Erlenweg – Passauer Straße, sh. Abbildung mit blauer Abgrenzung, einen Bebauungsplan zu erlassen.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Erstellung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 30. September 2023 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
