
Bebauungsplan Nr. 85 Niederstraß
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaften im Bereich Niederstraß ab der Billrothgasse bis zur Tulpenstraße bzw. östlich vom Spitzberg bis zur Siedlungsgrenze gemäß Örtlichem Entwicklungskonzept (ÖEK), sh. Abbildung mit blauer Abgrenzung, einen Bebauungsplan zu erlassen. Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Erstellung des Bebauungsplanes hiermit