Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaften im Bereich Niederstraß ab der Billrothgasse bis zur Tulpenstraße bzw. östlich vom Spitzberg bis zur Siedlungsgrenze gemäß Örtlichem Entwicklungskonzept (ÖEK), sh. Abbildung mit blauer Abgrenzung, einen Bebauungsplan zu erlassen.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Erstellung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 22. Dezember 2023 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
Zusätzlich steht unser Ortsplaner vom Büro „Regioplan Ingenieure Salzburg“ für nähere raumordnungsrechtliche Auskünfte
am 16. November 2023 von 15:00 – 19:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Stadtamtes
zur Verfügung.