Flächenwidmungsplan -Änderung Nr. 5.12
der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim
,,Freizeitzentrum Spitzberg”
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan sowie das Örtliche Entwicklungskonzept wie folgt abzuändern:
Umwidmung der Grundstücke bzw. Teilflächen der Parz. Nr. 1607 /1, 1432/1, 1618/1 und 1618/2 von Parkplatz bzw. Parkanlage bzw. Spielplatz in „Erholungsfläche, Sport- und Spielfläche” und Flächen der Parz. Nr.1607/2 und 1432/1 von Freibad und Parkplatz in „Verkehrsfläche-fließender Verkehr”.
Die Änderung betrifft lediglich die vorstehend angeführten Grundstücke. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinderates vorn 19. Oktober 2023, mit dem das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes eingeleitet wurde.
Gemäß § 33 Abs. 1 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBI. Nr.114/1993 idgF., wird die Absicht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 31. Dezember 2023 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
Der Entwurf des Änderungsplanes liegt während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes zur Einsichtnahme auf.