Auflassung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes
(Deponiestraße)
Gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991, LGBI. Nr. 84/1991, zuletzt geändert durch die Oö. Straßengesetz-Novelle 2024, LGBI. Nr. 13/2024, wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen im Maßstab 1:1000 für die beabsichtigte Auflassung eines Teilbereiches des öffentlichen Gutes „Gemeindestraße” (Deponiestraße), Grundstück Nr. 1663/3, KG. Attnang-Puchheim vier Wochen, das ist vom
27. März 2024 bis 24. April 2024
zur öffentlichen Einsichtnahme beim Stadtamt Attnang-Puchheim, 2. Stock, Bauabteilung, während der Amtsstunden aufliegen.
Während der Möglichkeit der öffentlichen Einsichtnahme kann jeder, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen beim Stadtamt einbringen.