Bebauungsplan Nr. 89 Waldstraße
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaften im Bereich Waldstraße 3 und 5 sowie das dazugehörige Garagengebäude, siehe Abbildung mit blauer Abgrenzung, einen Bebauungsplan zu erlassen. Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Erstellung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der