Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaften im Bereich Waldstraße 3 und 5 sowie das dazugehörige Garagengebäude, siehe Abbildung mit blauer Abgrenzung, einen Bebauungsplan zu erlassen.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Erstellung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 22. August 2024 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.