Kundmachung Erlass Bebauungsplan Nr. 89 “Waldstrasse”
Der vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 10. Oktober 2024 erlassene Bebauungsplan Nr. 89 „Waldstrasse” wird gemäß § 34 Abs. 1 des O.Ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBL. Nr. 114/1993, i. d. g. F. in Verbindung mit § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990, i. d. g. F. als Verordnung der Stadtgemeinde kundgemacht.
Der Plan liegt durch zwei Wochen, und zwar von Montag, den 28. Oktober 2024 bis einschließlich Montag, den 11. November 2024 zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes Attnang-Puchheim auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Der Plan liegt auch nach seinem Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Stadtamt, Bauabteilung, ständig für jedermann zur Einsicht auf.