Der Voranschlag wird nach den Vorschriften der VRV 2015 (der “Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015”) erstellt und muss durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Der Mittelfristige Finanzplan listet geplante Vorhaben der nächsten Jahre auf und nimmt eine Prioritätenreihung vor.
2023 war die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages notwendig. Dieser wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Oktober 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt und ab Montag, 09. Oktober 2023 auf der Homepage der Stadtgemeinde veröffentlicht (vor Beschlussfassung mit dem Wasserzeichen "Entwurf" versehen).