Mein Bauprojekt

in der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim

Bauvollendungsmeldung

Das Ende der Bauausführung muss schriftlich der Baubehörde angezeigt werden. 
Formulare Baufertigstellungsanzeige*
    • für Wohn- und Nebengebäude (§ 42 O.ö. Bau 0 1994 LGBl. 66/1994 idF. LGBl. 34/2013)
    • für sonstige bauliche Anlagen (§ 43 O.ö. BauO 1994 LGBl. 66/1994 idF. LGBl. Nr. 34/2013)
*Je nach Bauvorhaben erkundigen Sie sich am Gemeindeamt über die erforderlichen Beilagen.
Baufertigstellungsanzeige § 42
Baufertigstellungsanzeige § 43