Flächenwidmungsplan-Änderung 5.11
ÖEK-Änderung 2.08
Rückwidmung – Linzer Straße
KUNDMACHUNG
Die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 19. Oktober 2023 beschlossene und mit Bescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 27. November 2023 gemäß § 34 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 4 OÖ. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBI. Nr. 114/1993, idF LGBI. Nr. 111/2022 aufsichtsbehördlich genehmigte Änderung Nr. 11 des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 sowie die Änderung Nr. 8 des ÖEK Nr. 2 „Rückwidmung Linzer Straße“ wird hiermit gemäß § 94 der OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990, idgF. als Verordnung der Stadtgemeinde AttnangPuchheim kundgemacht.
Der Plan liegt durch zwei Wochen, und zwar
von Montag, den 18. Dezember 2023 bis einschließlich
Dienstag, den 2. Jänner 2024
zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes Attnang-Puchheim auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Der Plan liegt auch nach seinem Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Stadtamt, Bauabteilung, ständig für jedermann zur Einsichtnahme auf.