Auch 2024 gibt es wieder die Möglichkeit, den Heizkostenzuschuss des Landes OÖ zu beantragen (Höhe 2023: € 200,-).
Zeitgleich mit diesem Ansuchen können sich Bürgerinnen und Bürger aus Attnang-Puchheim um eine weitere Förderung, nämlich die „Soziale Unterstützung“ bewerben. Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzförderung der Stadtgemeinde, um einkommensschwache Haushalte zusätzlich zu entlasten.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin in unserem Sozialreferat unter der Telefonnummer 07674 615.
Heizkostenzuschuss Aktion 2023/2024
Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2023/24 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Die Antragsfrist läuft vom 1. Februar bis zum 31. März 2024. Anträge können direkt online auf der Homepage des Landes Oberösterreich gestellt werden.
Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt 200 Euro.
Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro
Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro
Für die Antragstellung wird benötigt:
- Ihre persönlichen Daten (Antragsteller)
- Name/n und Geburtsdaten aller Personen mit Hauptwohnsitz an der angegebenen
Adresse - Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens 2022 aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt
werden soll)
Wir helfen Ihnen gerne bei der Onlinebeantragung des Heizkostenzuschusses. Hierfür muss ein Termin in der Sozialabteilung (07674 615) vereinbart werden.
Weitere Informationen auf der Homepage des Landes Oberösterreich.
Soziale Unterstützung 2024
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim gewährt an einkommensschwache Personen eine soziale Unterstützung.
Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Attnang-Puchheim (Stichtag 01.09.2023).
(Nicht EU-Bürger: Hauptwohnsitz in der Gemeinde seit 3 Jahren.)
Einkommensgrenze:
Für die konkrete Beurteilung der Zuerkennungsvoraussetzungen werden die
Richtlinien des Heizkostenzuschusses des Landes OÖ herangezogen.
Nicht herangezogen wird, der in den Heizkostenzuschuss-Richtlinien festgelegte Ausschluss von Mindestsicherungsbeziehern und Asylwerbern.
Bei der Antragstellung unbedingt vorzulegen:
• Pensionsabschnitt 2022
• Jahreslohnzettel 2022
• Bankverbindung (IBAN, BIC)
Die Soziale Unterstützung wird ausnahmslos auf ein Bankkonto überwiesen.
Die Höhe der Sozialen Unterstützung beträgt:
-
für die erste Person 100 Euro
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für jede weitere im Haushalt lebende Person 50 Euro
Ansuchen für diese Unterstützung sind ab 1. Februar 2024zeitgleich mit dem Heizkostenzuschuss (der online beantragt werden kann) beim Stadtamt, Zimmer 3, Sozialreferat, zu beantragen.
Wir ersuchen um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07674 615!