Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraßen“ – Karl Jakubetz-Straße;
Möglichkeit zur öffentlichen Einsicht
Gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991, LGBI. Nr. 84/1991, zuletzt geändert durch das Oö. Digitalisierungsgesetz 2023, LGBI. Nr. 111/2022, wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen im Maßstab 1:1000 für die beabsichtigte Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und deren Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraße“ (Karl Jakubetz-Straße) vier Wochen, das ist vom
12. Februar 2024 bis 15. März 2024
zur öffentlichen Einsichtnahme beim Stadtamt Attnang-Puchheim, 2. Stock, Bauabteilung, während der Amtsstunden aufliegen.
Die Erstellung eines Umweltberichtes war gemäß § 13 Abs. 4 Oö. Straßengesetz 1991 nicht erforderlich, da die geplante Straßenherstellung ausschließlich im Bauland im Sinne des § 21 Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 erfolgt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an diesen Verkehrsflächen liegenden Grundstücke.
Während der Möglichkeit der öffentlichen Einsichtnahme kann jeder, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen beim Stadtamt einbringen.
