Neuplanungsgebiet Friedhofweg – Verlängerung der Verordnung
Der Gemeinderat kann durch Verordnung bestimmte Gebiete zu Neuplanungsgebieten erklären, wenn ein Flächenwidmungsplan oder ein Bebauungsplan für dieses Gebiet erlassen oder geändert werden soll und dies im Interesse der Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung erforderlich ist. Der Gemeinderat hat anlässlich der Verordnung die beabsichtigte Neuplanung, die Anlass für die Erklärung ist, in ihren Grundzügen zu umschreiben.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2022 die nachstehende Verordnung betreffend die Verhängung eines Neuplanungsgebietes beschlossen.
Die Verordnung über die Erklärung zum Neuplanungsgebiet tritt entsprechend dem Anlass, aus dem sie erlassen wurde, mit dem Rechtswirksamwerden des neuen Flächenwidmungsplans oder Bebauungsplans oder der Änderung des Flächenwidmungsplans oder Bebauungsplans, spätestens jedoch nach zwei Jahren, außer Kraft.
Der Gemeinderat kann die Erklärung zum Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal auf je ein weiteres Jahr verlängern. Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim hat in seiner Sitzung am 21. März 2024 die Verlängerung der Verordnung um ein Jahr beschlossen.
Die gegenständliche Verlängerung der Verordnung über die Erklärung zum Neuplanungsgebiet wird zwei Wochen nach ihrer Kundmachung rechtswirksam.
Die Abbildung zeigt die Abgrenzung des Neuplanungsgebietes (türkise Umrandung).