Flächenwidmungsplan – Änderung Nr. 5.14 „Parkplatz Maria Theresien-Straße“ und Örtliches Entwicklungskonzept – Änderung Nr. 2.09
KUNDMACHUNG
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan sowie das Örtliche Entwicklungskonzept wie folgt abzuändern:
Umwidmung und ÖEK-Änderung der Grundstücke bzw. Teilflächen der Parz. Nr. 238/2, 238/1, .159 und .160 alle KG. Attnang-Puchheim, im Bereich Maria Theresien-Straße von „Grünland – Erholungsfläche – Parkanlage“ in „Verkehrsflächen – Ruhender Verkehr – Parkplatz – Photovoltaik zulässig“.
Die Änderung betrifft lediglich die vorstehend angeführten Grundstücke. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinderates vom 27. März 2025, mit dem das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie des ÖEK eingeleitet wurde.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 idgF., wird die Absicht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 21. Mai 2025 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
Der Entwurf des Änderungsplanes liegt während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes zur Einsichtnahme auf.