Gebührenbremse
Einmalige Reduzierung der Hausbesitzabgaben: die „Gebührenbremse“ wird mit der Vorschreibung für das 3. Quartal 2024 abgerechnet. Der Bund gewährte den Ländern zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und –anlagen einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 150 Millionen Euro. Von der OÖ Landesregierung sind die Richtlinien für den Verteilungsvorgang an die