Nachtragsvoranschlag 2023
Der Voranschlag wird nach den Vorschriften der VRV 2015 (der „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“) erstellt und muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. Der Mittelfristige Finanzplan listet geplante Vorhaben der nächsten Jahre auf und nimmt eine Prioritätenreihung vor. 2023 war die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages notwendig. Dieser wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 19. Oktober