Meldeservice
in der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim
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Was ist bei der An-, Ab- oder Ummeldung
zu beachten?
Anmeldung
innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
(Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von 3 Tagen nach Verlassen der Geburtsstation)
Abmeldung innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug
Meldebestätigung
Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), entweder eine
- “einfache” Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine
- “historische” Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen)
beantragen.
Meldeauskunft
Wer erhält eine Meldeauskunft?
Jede Person kann von der Meldebehörde Auskunft verlangen, ob und wo im Bundesgebiet ein bestimmbarer Mensch angemeldet ist. Für die Auskunft müssen Vor- und Familienname sowie zumindest ein weiteres Merkmal, wie etwa das Geburtsdatum, der Geburtsort oder der bisherige Wohnsitz bekannt sein. Die Auskunft kann jede Meldebehörde in Österreich mit Hilfe des Zentralen Melderegisters erteilen. Die Meldeauskunft ist gebührenpflichtig. Der Antragsteller muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
ID Austria
Sie können die ID Austria am Stadtamt beantragen. Sie brauchen:
- ein Smartphone mit Fingerprint oder Face-ID,
- die App “Digitales Amt” muss installiert werden und die Vorregistrierung muss durchgeführt werden
- und Sie brauchen einen amtlichen Lichtbildausweis sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate).